Bestattungsinstitut Schmitt
Bestattungsinstitut Schmitt
 

1. Arzt benachrichtigen

Bei einem Todesfall zu Hause, im Alten- oder Pflegeheim ist zunächst ein Arzt zu benachrichtigen, damit dieser die Todesbescheinigung ausstellen kann.

Bei einem Todesfall im Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim wird dies durch die jeweilige Hausverwaltung veranlasst. Wenn der Arzt nicht bescheinigen kann, dass eine natürlich Todesursache vorliegt, wird die Polizei benachrichtigt. Das hat jedoch nichts mit einer möglichen Straftat oder einer unterstellenden Vermutung zu tun.

2. Bestatter benachrichtigen

Es ist sinnvoll, einen Bestatter zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu benachrichtigen, damit er den Angehörigen behilflich sein und diese beraten kann. Bei einem persönlichen Gespräch in unseren Räumen oder auch bei Ihnen zu Hause klären wir alle weiteren Details.

Wenden Sie sich bei einem Sterbefall stets an das Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens. Es besteht keinerlei Verpflichtung, ein bestimmtes Unternehmen, von wem auch immer empfohlen, zu beauftragen.